089 - 57954 005 info@kanzlei-christian-martin.de
Unternehmenssanierung
Restrukturierungsverfahren
Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Schulden Ihres Unternehmens sind außer Kontrolle geraten. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor. Insolvenz in Eigenverwaltung und Restrukturierungsverfahren sind Mittel zur schnellstmöglichen Entschuldung.
Als Sanierungsberater unterstütze ich Sie hierbei.
Restrukturierungsverfahren
Mit dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) können Sie
- • die Insolvenz abwenden und
- • Ihr von Zahlungsunfähigkeit bedrohtes Unternehmen
- • ohne Insolvenz zu entschulden
- • vor der Zahlungsunfähigkeit ist lediglich ein Restrukturierungsverfahren einzuleiten, um die Insolvenz • abzuwenden.
- • In dem StaRUG-Verfahren einigen Sie sich auf einen Schuldenschnitt oder eine Stundung.
- • stimmen die Gläubiger Ihren Restrukturierungsplan zu, ist die Insolvenz abgewendet.
Kontrolle über Ihr Unternehmen
Sie behalten in dem Restrukturierungsverfahren die Kontrolle über Ihr Unternehmen und führen es fort.
Restrukturierungsplan
Kernstück des Verfahrens ist der Restrukturierungsplan.
Diesen erstellen Sie selbst. Hierbei berate ich Sie.
Der Restrukturierungsplan enthält insbes. den Verzicht einzelner Gläubiger auf Geld oder die Stundung von fälligen Forderungen.
Gläubiger stimmen dem Restrukturierungsplan möglicherweis zu, weil Ihr drohend zahlungsunfähiges Unternehmen jederzeit ein Insolvenzverfahren eröffnen kann, in dem Ihre Gläubiger noch schlechter gestellt wären. Das Insolvenzverfahren bietet den Gläubigern nur eine geringe Quote. Sie verlören in diesem Fall somit möglichweise alles.
Nur einzelne Gläubigergruppen betroffen / Aufrechterhaltung von Lieferantenbeziehungen
Im Gegensatz zur Insolvenz in Eigenverwaltung hat der Schuldner im Restrukturierungsverfahren die Wahl,
- welche Gläubiger vom Restrukturierungsplan betroffen sind.
- der Schuldner kann gegenüber einigen Gläubigern die drohende Zahlungsunfähigkeit bekannt geben
- anderen Gläubigern gegenüber das Verfahren verschweigen.
Somit kann Ihr Unternehmen ihre lebensnotwendigen Lieferantenbeziehungen aufrechterhalten.
Insolvenz in Eigenverwaltung als weiter Option zur Sanierung Ihres Unternehmens
Die Sanierung ohne Insolvenz im Wege des Restrukturierungsverfahren bietet somit viele Vorteile.
Im Einzelfall kann jedoch auch die Insolvenz in Eigenverwaltung der bessere Weg zur Sanierung sein, weil der Schuldner insbes. schärfere Handlungsoptionen hat:
- • Arbeits- und Mietverträge können mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden
- • alle anderen Vertragsarten sogar fristlos.
- • Der gesamte Schuldendienst kann eingestellt werden.
- • Über den Abschluss eines Insolvenzplanes bleibt der Schuldner auch Inhaber des Unternehmens.
Ich berate Sie, welcher Weg für die Entschuldung Ihres Unternehmens der bessere Weg ist.
