Inhalt: Mangelhafte Mietsache: Instandhaltung / Instandsetzung
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Mangelhafte Mietsache/Instandhaltung, Instandsetzung Formularmäßige Abwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter Wirksam?

Sie sind gewerblicher Mieter. Folgende Mängel treten auf:

  • • das Dach ist undicht. Der Betrieb der durch Sie als Mieter eingebrachten technischen Einrichtungen ist hierdurch gefährdet
  • • Die Klimaanlage ist defekt
  • • Wasserschaden in der Teeküche

 

Sie fordern den Vermieter zur Beseitigung der Mängel auf.

 

Der Vermieter lehnt die erforderlichen Reparaturen auf seine Kosten ab.

Mit dem Mietvertrag seien die anfallenden Instandsetzungen auf Sie als Mieter abgewälzt. Sie hätten die Vermieter AGB so akzeptiert.

 

Die Kosten für die notwendigen Reparaturen können Sie nicht bezahlen.

 

Die Abwälzung der Erhaltungspflicht auf Sie als Mieter ist dagegen nur dann wirksam, wenn die Vermieter AGB

  • • die Grenzen des § 307 BGB einhalten
  • • hiermit werden Sie vor einer unangemessenen Benachteiligung geschützt
  • • dies gilt auch unter Kaufleuten.

 

Grenzen des § 307 BGB in Formularklauseln zur Abwälzung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Schutz des gewerblichen Mieters:

 

  • • nur Maßnahmen innerhalb der Mieträume
  • • nur Mängel/ Schäden nach Vertragsschluss Ausschluss
  • • nur Mängel/Schäden aus Risikobereich bzw. Einfluss des Mieters
  • • Angemessene Deckelung der Maßnahmen Kosten

 

Lösung des Problems!

  • • ich helfe Ihnen
  • • setze Ihre Rechte durch
  • • außergerichtlich durch Vergleich/Schiedsgutachtervereinbarung oder
  • • gerichtlich.