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Mietänderungsklauseln im gewerblichen Mietrecht
Wie erreichen Sie eine Renditesicherung/Renditesteigerung in der Geschäftsraummiete?
Als Vermieter einer gewerblichen Immobilie wissen Sie, dass für die wirtschaftliche Bewertung eines längerfristigen Mietvertrages nicht nur
- • die Anfangsmiete, sondern vor allem auch
- • die Wertsicherung bzw. Mieterhöhungsmöglichkeiten ausschlaggebend ist
Vor Abschluss eines Mietvertrages mit einem neuen Mieter fragen Sie deshalb nach geeigneten vertraglichen Regelungen der
- • Renditesicherung und/oder
- • der Renditesteigerung
In Frage kommen:
- • Automatische Wertsicherungsklauseln. Die Klausel verknüpft die Mietentwicklung unmittelbar an die Entwicklung einer Bezugsgröße (insbesondere den Verbraucher Index)
- • Mietänderungsvorbehalt. Sie behalten sich als Vermieter das Recht vor, unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung der Miete verlangen zu dürfen, die auch eine Steigerung der Rendite umfassen kann.
Der indexorientierte Mietänderungsvorbehalt ist oftmals die richtige Klausel, weil automatische Wertsicherungsklauseln nur bei Verträgen mit mindestens zehnjähriger Laufzeit zulässig sind und keine Renditesteigerung ermöglichen. Sie werden daher ev. einen einseitigen, Index orientieren Mieteränderungsvorbehalt anstreben.
Lösung:
- • ich gestalte und verhandle für Sie einen praktikablen Mietänderungsvorbehalt
- • der einen präzise formulieren Erhöhungsmaßstab beinhaltet
- • kläre, ob nur eine Mietanpassung oder eine grundlegende, marktorientierte Neufestsetzung gewollt ist
- • ob eine Preiskorrektur nur noch oben oder nach oben und nach unten möglich ist
- • vereinbaren für Sie Schiedsgutachterklauseln für den Fall, dass sie sich mit Ihrem Mieter nicht einigen können
- • lege präzise für den Schiedsgutachter fest, nach welchen Kriterien die Miete verändert werden soll
