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Minderungsausschlussklauseln in der Gewerberaummiete
Formularmäßiger Minderungsausschluss
Abwehr missbräuchlicher Minderung
Sicherung der laufenden Bewirtschaftungs- und Kapitalkosten
- • Sie vermieten Ihre gewerbliche Immobilie, die Ihre Banken finanziert haben. Ihr Mieter ist unredlich:
- • unter Berufung auf einen tatsächlich nicht bestehenden Mangel zahlt er die Miete zu 50 % nicht.
- • Der Zahlungsfluss der Mieten ist zum Teil unterbrochen.
- • Die Erfüllung Ihrer Darlehensverpflichtungen ist somit gefährdet!
- • Bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung, ob die behaupteten Mängel bestehen, sind Sie nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Bewirtschaftungs- und Kapitalkosten aufzubringen!
Lösung:
Einschränkung des Minderungsrechts
Ihr berechtigtes Interesse an der fortlaufenden pünktlichen Zahlung der vereinbarten Miete, schützen Sie durch eine Einschränkung des Minderungsrechts des Mieters:
- • In Ihren Vermieter AGB durch
- • Vereinbarung einer Klausel, die
- • Das Recht des Mieters zur sofortigen Minderung ausschließt mit der Folge,
- • Dass dieser zu 100% weiterzahlen muss, verbunden mit dem Recht,
- • Die Überzahlung später zurückzuverlangen
Plus Aufrechnungsverbot
Gleichzeitig ist formularmäßig ein Aufrechnungsverbot zu vereinbaren!
- • denn ansonsten könnte der Mieter im Folgemonat mit dem wegen des angeblichen Mangels zuviel gezahlten Mietanteil aufrechnen und
- • so lediglich zeitlich kurz versetzt Ihre Liquidität schmälern.
Ich liefere Ihnen den auf den jeweiligen Fall angepassten
- • Vertragsentwurf und
- • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen
- • Schließe für Sie den Vertrag
- • Berate Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts
