Inhalt: Vermieter AGB: Ausschluss Minderung
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Minderungsausschlussklauseln in der Gewerberaummiete

Formularmäßiger Minderungsausschluss

Abwehr missbräuchlicher Minderung

Sicherung der laufenden Bewirtschaftungs- und Kapitalkosten

 

  • • Sie vermieten Ihre gewerbliche Immobilie, die Ihre Banken finanziert haben. Ihr Mieter ist unredlich:
  • • unter Berufung auf einen tatsächlich nicht bestehenden Mangel zahlt er die Miete zu 50 % nicht. 
  • • Der Zahlungsfluss der Mieten ist zum Teil unterbrochen. 
  • • Die Erfüllung Ihrer Darlehensverpflichtungen ist somit gefährdet!
  • • Bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung, ob die behaupteten Mängel bestehen, sind Sie nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Bewirtschaftungs- und Kapitalkosten aufzubringen!

 

Lösung:

Einschränkung des Minderungsrechts

Ihr berechtigtes Interesse an der fortlaufenden pünktlichen Zahlung der vereinbarten Miete, schützen Sie durch eine Einschränkung des Minderungsrechts des Mieters:

  • • In Ihren Vermieter AGB durch
  • • Vereinbarung einer Klausel, die
  • • Das Recht des Mieters zur sofortigen Minderung ausschließt mit der Folge,
  • • Dass dieser zu 100% weiterzahlen muss, verbunden mit dem Recht,
  • • Die Überzahlung später zurückzuverlangen

 

Plus Aufrechnungsverbot

Gleichzeitig ist formularmäßig ein Aufrechnungsverbot zu vereinbaren! 

  • • denn ansonsten könnte der Mieter im Folgemonat mit dem wegen des angeblichen Mangels zuviel gezahlten Mietanteil aufrechnen und 
  • • so lediglich zeitlich kurz versetzt Ihre Liquidität schmälern.

 

Ich liefere Ihnen den auf den jeweiligen Fall angepassten

  • • Vertragsentwurf und
  • • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen 
  • • Schließe für Sie den Vertrag
  • • Berate Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts