Ihr direkter Kontakt:
089 - 57954 005 info@kanzlei-christian-martin.de
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Vermietung vom Reißbrett
Vorteile / Absicherung vor besonderen Risiken
Sie beabsichtigen die Vermietung von Flächen, die zur Zeit der Unterzeichnung des Mietvertrages noch nicht hergestellt sind, weil
- • der Mietgegenstand noch nicht existiert oder
- • ein bestehender Mietgegenstand erheblich umgebaut wird
Vorteile
- • Als Projektentwickler/Vermieter können Sie somit durch eine ausreichende Vorvermietung die Finanzierung sichern
- • Wegen der langen Laufzeit des Projekts ist für Sie die Amortisation der Investition gesichert
- • Ihren Mietern können Sie einen auf deren betrieblichen Bedürfnisse maßgeschneiderten Mietgegenstand vermieten
- • Der Mieter hat die erforderliche Planungssicherheit
Besondere Risiken
- • Baurechtliche Unsicherheiten
Bei Abschluss des Mietvertrages sind die Auflagen zur Baugenehmigung (z.B. Brand-,Lärm-, Arbeitsschutz) noch nicht voll ersichtlich. - • Beschreibung Mietgegenstand
Lage, Größe und Ausstattung des Mietgegenstand lassen sich noch nicht konkret definieren - • Herstellung des Mietgegenstandes
Zeitpunkt der vertragsgemäßen Herstellung lässt sich nicht konkret bestimmen - • Ausbauwünsche und Mitwirkungspflichten des Mieters
konkreter Inhalt noch nicht bekannt - • Einhaltung der Schriftform ( § 550 BGB )
alle wesentlichen Vertragsinhalte müssen schriftlich niedergelegt und unterschrieben sein
Vertragliche Gestaltung
- • Änderungsvorbehalte des Vermieters in Bezug auf die Bau- und Ausstattungsbeschreibung
- • Unverbindlicher Übergabetermin mit verbindlichem Endtermin (Spätest-Termin)
- • Einschränkung der Haftung des Vermieters für Schadensersatz
- • Einschränkung des auszugleichenden Schadens
- • Vereinbarung Rücktrittsrecht
Angemessene Interessenabwägung / Ausgewogene Regelungen des Mietvertrages
- • Zur Vermeidung der Unwirksamkeit als Folge eines Verstoßes gegen AGB – Recht und
- • Als Grundlage für eine langjährige Partnerschaft mit den Mietern
- • Ist die vertragliche Gestaltung so vorzunehmen, dass die Interessen der Parteien ausgewogen sind
Ich liefere Ihnen die auf den jeweiligen Fall angepassten
- • Vermieter-AGB,
- • Führe für Sie die Vertragsverhandlungen
- • Schließe für Sie die Verträge
- • Unterstütze Sie während der gesamten Vertragsdauer des Projekts
